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Erste Hilfe Ausbildung


Änderungen bei der Ersten Hilfe als Voraussetzung für Danprüfungen

Laut Prüfungsordnung ist eine der Voraussetzungen für die Teilnahme an Danprüfungen der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfange von 16 LE, bei Prüfungen oberhalb des 1. Dan genügt ein Erste-Hilfe-Training von 8 LE.

Zum 1.4.2015 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) die Ausbildungen dahingehend umgestaltet, dass die Erste-Hilfe-Ausbildung nur noch 9 LE umfasst. Das Erste-Hilfe-Training heißt zukünftig Erste-Hilfe-Fortbildung und wurde im Umfang auf 9 LE erhöht.

Für die Prüfung zum 1. Dan reicht somit weiterhin die Erste-Hilfe-Ausbildung (nunmehr 9 LE) aus, auch wenn sie nicht mehr 16 LE umfasst. Statt des Erste-Hilfe-Trainings von 8 LE kann jetzt die Erste-Hilfe-Fortbildung mit 9 LE eingebracht werden.
Nach wie vor reicht der Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, der parallel von bisher 8 auf 6 LE gekürzt wurde, nicht aus.

Jens Dykow
Bundesprüfungsreferent